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Datum/Zeit |
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71,95 € |
-0,95 € |
-1,32 % |
23.04/10:11 |
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| ISIN |
WKN |
Jahreshoch |
Jahrestief |
| DE0005773303 |
577330 |
- € |
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Fraport: VGH-Beschluss untersagt vorläufig Nachtflüge am Flughafen Frankfurt 11.10.2011
aktiencheck.de
Frankfurt am Main (aktiencheck.de AG) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) gab am Dienstag bekannt, dass es vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main geben wird. Betreiber des Flughafens ist die im MDAX notierte Fraport AG (ISIN DE0005773303 / WKN 577330).
Laut Pressemitteilung hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2011 die aufschiebende Wirkung der Klagen verschiedener Anwohner aus Rüsselsheim und Offenbach gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 insoweit angeordnet, als der Planfeststellungsbeschluss planmäßige Flüge in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr zulässt.
Der Senat hat die nunmehr mit dem Ziel eines sogenannten Nachtflugverbots gestellten Eilanträge angesichts der für den 21. Oktober 2011 beabsichtigten Inbetriebnahme der Nordwestbahn und damit auch der in dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Flüge in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr zum Anlass genommen, einen vorherigen Beschluss vom 15. Januar 2009 in diesen Punkten von Amts wegen abzuändern. Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2009 schon festgestellt, dass die Zulassung der Flüge in der so genannten "Nachtkernzeit" zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft sei, den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben und den Antragsgegner zur Neubescheidung im Wege der Planergänzung verpflichtet, und hält an dieser auf mehrere tragende Gründe gestützten Entscheidung fest.
Demnach ergibt die in den Eilverfahren zu treffende, eigenständige Ermessensentscheidung, dass die durch den Nachtfluglärm abwägungserheblich betroffenen Antragsteller mit ihren Klagen in diesem Umfang Erfolg hätten. Ihr Aussetzungsinteresse überwiegt infolge dessen das Interesse am Sofortvollzug dieser Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses.
Die Fraport-Aktie verliert zuletzt in Frankfurt 1,90 Prozent auf 44,42 Euro. (11.10.2011/ac/n/d)
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